Das Erbrecht, ein inhaltlich und dogmatisch interessantes Rechtsgebiet, erfreut sich einer stetig wachsenden praktischen Bedeutung. Gegenwartig beginnt die Fachanwaltsausbildung in diesem Bereich. Aber auch in der Ausbildung sind Aufgaben aus dem Erbrecht immer haufiger anzutreffen. Die meisten Universitaten haben das Erbrecht in die neuen Schwerpunktbereiche aufgenommen, so dass es auch Gegenstand dieses Teils des Staatsexamens werden wird. Das bereits in 2. Auflage vorgelegte Werk soll Jurastudenten (von Anfangs- bis Examenssemestern), aber auch Referendaren als Lehrbuch dienen. Es enthalt eine Darstellung der Grundzuge sowie der Schwerpunkte des Erbrechts. Neuerungen im Verhaltnis zur ersten Auflage sind vor allem durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen verursacht und haben je nach ihrer Ausbildungsrelevanz Berucksichtigung gefunden. Neu aufgenommen wurde vor allem die Thematik "Patiententestament", welche im Zusammenhang mit der Sterbehilfe z. Zt. breit diskutiert wird. Durch optische Hervorhebung ist der Bereich der Grundzuge von den vertiefenden Passagen abgeteilt, die sich an Wahlfachkandidaten richten. Jedes Kapitel schliet mit Wiederholungseinheiten ab. Zusatzlich wurden die wichtigsten Informationen in zahlreichen Ubersichten zusammengefat. Zum besseren Verstandnis des behandelten Stoffes finden sich zu zahlreichen Themen Muster im laufenden Text. Die Kombination dieser padagogischen Elemente bildet den besonderen Vorteil dieses Werkes.