Begriffliches zum Vorverstandnis: Transformation oder Translation? Schnell burgern sich Begriffe ein. Wir haben uns angewohnt, von einem "rechtlichen Transformationsproze" zu sprechen, der im Wege deutsch- deutscher Wiedervereinigung stattgefunden haben soll. Erstmalig hat wohl Christian Kirchner bereits im Marz 1990 von einer "Transformationsphase" l gesprochen, allerdings in gesellschaftlicher, nicht in rechtlicher Hinsicht. Kirchner schreibt: "Bei dieser Art der Herstellung der Einheit Deutsch- lands (-nach Artikel 23 GG - d. Verf. -) ist es Aufgabe der zustandigen Ge- setzgebungskorperschaften in der DDR, die erforderlichen Regelungen fur die Transformationsphase zu schaffen. Eine Abstimmung zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland uber diese Regelungen erscheint sinn- voll, da diese einen mageblichen Faktor fur die Rechtsordnung in Deutsch- land bis zur Herstellung der vollstandigen Rechtseinheit darstellen und ggf. daruber hinaus, wenn namlich das neue deutsche Recht einerseits an das in der Transformationsphase geltende Recht angepat wird. Dies kann sowohl der Fall sein, wenn namlich das fur die DDR geschaffene Recht der Trans- formationsphase Rechtsreformen des Rechtes der Bundesrepublik voraus- nimmt, oder wenn es bereits an europaischem Recht orientiert ist, bevor die- ses in der Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden ist. ,,' Was daraus geworden ist, ist bekannt. Eine Transformation des Rechts fand nicht statt.