Die Nuklearkatastrophe in Fukushima fuhrte zu einem Wendepunkt in der deutschen Energiepolitik. Mit einem parteiubergreifenden politischen Konsens und mit breiter Zustimmung in der deutschen Bevolkerung beschloss die Bundesregierung kurze Zeit danach die Beschleunigung des Atomausstiegs und damit die Umgestaltung der deutschen Energieversorgung gestutzt auf Erneuerbare Energien. Dieser Umbau wird seither mit dem Begriff der Energiewende" assoziiert. Doch der Zubau von Erneuerbaren Energien fuhrt auch zu einem wachsenden Ausbaubedarf im Ubertragungsnetz, da der in den Norddeutschen Windparks produzierte Strom durch das Ubertragungsnetz in die sudlichen Lastzentren abtransportiert werden muss.Auch Polen steht gegenwrtig vor einem grundlegenden Strukturumbruch in der Elektrizittsversorgung. Denn Polen setzt knftig auf eine Energieversorgung aus Kernenergie. Dazu plant Polen den Bau von zwei Kernkraftwerken, deren Errichtung bis 2035 abgeschlossen sein soll. Obwohl Polen damit einen anderen Weg als Deutschland eingeschlagen hat, ist die polnische Ausgangslage im Bereich des bertragungsnetzes auch ohne die beiden Kernkraftwerke bereits heute mit der deutschen vergleichbar. Denn auch das polnische bertragungsnetz muss dringend ausgebaut werden, da es veraltet ist.Gegenstand der vorliegenden Darstellung ist eine rechtsvergleichende Untersuchung der Frage, welche der nationalen Vorschriften zum bertragungsnetzausbau fr eine schnellere Umsetzung einer (potentiellen) Energiewende in beiden Lndern den Vorzug verdienen.