Die Aktionarsstruktur deutscher borsennotierter Gesellschaften andert sich drastisch. Weltweit nimmt der Shareholder Activism zu. Die Europaische Union hat den Wert einer aktiven Eigentumerschaft erkannt. Die Aktionarsrechterichtlinie setzte der deutsche Staat mit dem ARUG II um. Die Publikation untersucht, ob Dialoge zwischen Investoren und dem Aufsichtsrat rechtlich zulssig sind. Es findet ein Rechtstransfer der angelschsischen Regelungen vom UKCGC auf den DCGK statt. Der Autor schlgt ergnzende Formulierungen fr die Anregung A.3 DCGK vor und entwirft eine Kommunikationsordnung. Wichtig ist nicht nur, ob Investorendialoge rechtlich erlaubt sind, sondern auch, wie sie real durchzufhren sind. Dabei ist insbesondere die Frage relevant, wie die Arbeitnehmerseite einzubeziehen ist.