Mit dieser vergleichenden theoretischen und empirischen Untersuchung zur Strafzumessung versucht die vorliegende Untersuchung das Problem des Strafmaaes in der Strafzumessungspraxis zu entscheiden. Es wurde auaerdem noch die chinesische Strafzumessungspraxis bei schwerer Kriminalitat untersucht. Mit dieser Analyse von 888 schriftlichen Strafurteilen zeigte die Untersuchung, dass die Anzahl verschiedener im Urteil erwahnter Strafzumessungstatsachen gering ist. Im Gegensatz zur herrschenden Strafzumessungstheorie hat die Untersuchung gezeigt, dass nur sehr wenige Strafzumessungstatsachen in der Praxis berucksichtigt werden und diese uberwiegend an die Vergeltung anknupfen. In der Strafzumessungspraxis sind die herangezogenen Strafzumessungstatsachen fast ausschliealich mit der Tatschwere verbunden. Dabei findet die Pravention nur in marginalem Umfang Erwahnung. Die herrschende Strafzumessungstheorie spiegelt sich demnach nicht in der aktuellen Strafzumessungspraxis wider.