Datenverarbeitungen finden im 21. Jahrhundert ubiquitar statt. Das neue Datenschutzrecht halt zur Erfassung der oft multipolaren Datenverarbeitungen in Art. 26 DSGVO das Instrument gemeinsamer Verantwortlichkeit parat. Dessen Tatbestand und Rechtsfolgen sind oft unklar. In Anbetracht der legislativen Lucken untersucht diese Arbeit das Innenverhaltnis zwischen mehreren gemeinsamen Verantwortlichen im System des Unionssekundarrechts. Besondere Berucksichtigung findet dabei die tatbestandliche Begrundung des Art. 26 Abs. 1 S. 1 DSGVO in Anlehnung an die bislang ergangene Judikatur des EuGH in den Rechtssachen Fanpages, Zeugen Jehovas und Fashion ID. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Eruierung formeller sowie materieller Voraussetzungen der internen Vereinbarung gema Art. 26 Abs. 1 S. 2 DSGVO. Schlielich begutachtet die Arbeit die Rechtsfolgen im Innenverhaltnis gemeinsamer Verantwortlichkeit. Dabei werden nach der Bestimmung des anwendbaren Sachrechts ein Anspruch auf Abschluss der internen Vereinbarung, Zahlungs-, Auskunfts- sowie Unterlassungs- und Beseitigungsanspruche erarbeitet. Die Arbeit schliet im Kontext der sog. "privacy litigation" mit Untersuchungen zu Gerichtsstanden und Gerichtsstandsvereinbarungen im Geltungsregime der DSGVO.