Virtual und Augmented Realityist eine Technologie, die es dem Nutzer ermoglicht, eine vollstandig computergenerierte Welt oder die echte Umgebung um virtuelle Inhalte modifiziert wahrzunehmen. In dieser Arbeit werden zwei zentrale Funktionen dieser Technologie aus datenschutzrechtlicher Perspektive untersucht: das Bewegungstracking bei Virtual Reality und die kamerabasierte Umgebungserfassung bei Augmented Reality. Im ersten Teil wird die Kategorie der Daten untersucht, die durch das Bewegungstracking verarbeitet werden. Vorgeschlagen wird das Konzept einer Zwei-Stufen-Einwilligung, das dabei durch den Grundsatz des Privacy-by-Designs gestutzt wird. Die Umgebungserfassung ist eine allgegenwartige Verarbeitung im offentlichen Raum, von der eine Vielzahl von Grundrechtstragern betroffen sind und mit der zugleich eine Vielzahl von Grundrechtstragern ihre Interessen wahrnehmen. Unterbreitet werden mogliche Losungsansatze de lege ferenda, um eine allgegenwartige Datenverarbeitung zu rechtfertigen. Am Beispiel der datenschutzfreundlichen Technikgestaltung bei Augmented Reality wird aufgezeigt, dass diese unerlasslich ist, um eine allgegenwartige Datenverarbeitung grundrechtskonform einzusetzen.