Mit zahlreichen Urteilen hat der EuGH die auslegebedurftige Bestimmung von Art. 3 Abs. 1 der InfoSoc Richtlinie ausgelegt und somit eine Auslegeordnung fur die Behandlung der offentlichen Wiedergabe insbesondere in der digitalen Welt des Internet geschaffen. Die Rechtsprechung weist jedoch einige Fragezeichen auf. So wird vorliegend insbesondere angezweifelt, ob die Behandlung der Hyperlinks einer Uberprufung standhalt. Mit der vorliegenden Arbeit wird die Rechtsprechung des EuGH kritisch gewurdigt. Basierend auf dieser Rechtsprechung wird ein Vorschlag ausgearbeitet, welcher zu einem allgemein anwendbaren Schema fuhrt, das gegenuber dem flexiblen System des EuGH Vorteile wie beispielsweise eine gesteigerte Rechtssicherheit bietet.